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Pressemitteilung

ÖDP: Özdemir soll einseitige Kürzung für Biobetriebe stoppen

 

Amberg-Sulzbacher ÖDP sieht „Bewährungsprobe“ und schreibt Cem Özdemir: 

„Das Ziel 30%-Biolandwirtschaft bis 2030 ist gefährdet, bevor die neue Regierung loslegt“

 Am 17. Dezember entscheidet der Bundesrat über neue Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft, die ab 2023 für die folgenden fünf Jahre gelten werden. „Falls diese Beschlussvorlage der Vorgänger-Bundesregierung zur GAP-Umsetzung in der Länderkammer durchgewunken wird, ist das Ziel der neuen Koalition‚ 30% Biolandwirtschaft bis 2030‘ eine Todgeburt. Da hilft es auch nicht, wenn es im Koalitionsvertrag steht“, sagt ÖDP-Kreisvorsitzender Christoph Zollbrecht. In Bayern hatte das erfolgreiche ÖDP-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ das 30%-Ausbauziel schon 2019 durchgesetzt. „Es liegt jetzt ganz an Cem Özdemir. Er muss eingreifen, die Vorlage überarbeiten lassen und verhindern, dass am 17. Dezember eine folgenschwere Fehlentscheidung getroffen wird“, fordert Zollbrecht in einem Schreiben an den neuen Bundeslandwirtschaftsminister.

 Die Landesvereinigung der ökologischen Anbauverbände (LVÖ) in Bayern und der deutsche Bio-Spitzenverband BÖLW sehen das genauso und weisen auf die eklatanten Nachteile für bestehende Biobetriebe hin, wenn die Beschlussvorlage am 17. Dezember den Bundesrat passiert. Geplant ist, dass die Flächenförderung um 25 Prozent reduziert wird. Das sei grundsätzlich der richtige Weg. Die ÖDP kritisiert jedoch, dass nur konventionelle Betriebe diese Kürzungen etwa mit einem einjährigen Verzicht auf Pestizide ausgleichen können, Bio-Betriebe, die grundsätzlich ohne chemisch-synthetische Pestizide arbeiten, dagegen nicht. „Bio-Betriebe, die darüber hinaus noch viele weitere Leistungen, beispielsweise beim Trinkwasserschutz, Klimaschutz oder Artenschutz, bringen, von der Möglichkeit zur Kompensation zum Teil auszuschließen, ist katastrophal und ein Rückschlag im Kampf gegen das Artensterben. Derartige Nachteile für den bestehenden Ökolandbau sind nicht begründbar und unverständlich. Auf diese Weise wäre das im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel ‚30% Ökolandbau bis 2030‘ ernsthaft gefährdet, bevor die neue Bundesregierung politisch überhaupt startet“, kritisiert Zollbrecht.

 Die Landesvereinigung für den Ökologischen Landbau (LVÖ) habe einen Praxistest gemacht und beispielhaft für bayerische Biobetriebe die Auswirkungen auf die Betriebseinkommen nach der GAP-Reform modelliert. Das Ergebnis sei laut LVÖ alarmierend. Zollbrecht: „Nur wenn jetzt schnell nachgebessert wird, hat ‚30% Bio‘ überhaupt eine Chance. Nur so kommt genug Bio aus der Region. Und nur dann können regionale Biobetriebe die heimische Wertschöpfung stärken. Cem Özdemir hat es in der Hand.“

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 Brief an Cem Özdemir: poststellebmel.bund.de oder cem.oezdemirbundestag.de

 

Umsetzung der GAP-Reform konterkariert Ausbauziele für Ökolandbau 

 Sehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir,

 am 17. Dezember entscheidet der Bundesrat über die neuen Regelungen zur Förderung der Landwirtschaft, die ab 2023 für die folgenden fünf Jahre gelten werden. Falls die Beschlussvorlage der Vorgänger-Bundesregierung zur GAP-Umsetzung in der Länderkammer durchgewunken wird, steht das Ziel der Koalition ‚30% Biolandwirtschaft bis 2030‘ auf dem Spiel. Die Landesvereinigung der ökologischen Anbauverbände (LVÖ) in Bayern und der deutsche Bio-Spitzenverband BÖLW sehen das genauso und befürchten Nachteile für bestehende Biobetriebe, wenn die Beschlussvorlage am 17. Dezember den Bundesrat passiert.

 Die noch von der Vorgänger-Bundesregierung vorgelegten Vorschläge gefährden das „Bio-Wachstum“ in Deutschland. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, um eine kritische Überprüfung der Vorlage vor der Abstimmung durch den Bundesrat.

 Nach den uns bekannten Vorschlägen wird die Flächenförderung um 25 Prozent reduziert. Das ist prinzipiell der richtige Weg. Konventionelle Betriebe können diese Kürzungen leicht, etwa durch einen einjährigen Verzicht auf Pestizide, ausgleichen. Biobetriebe dagegen, die dauerhaft ohne chemisch-synthetische Pestizide arbeiten und nachweislich viele weitere Leistungen, beispielsweise beim Trinkwasserschutz, Klimaschutz oder Artenschutz bringen, sind von der Möglichkeit zur Kompensation zum Teil ausgeschlossen. Das ist katastrophal. Derartige Nachteile für den bestehenden Ökolandbau sind nicht begründbar, unverständlich und ein Rückschlag im Kampf gegen das Artensterben. Auf diese Weise wäre das im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel „30% Ökolandbau bis 2030“ ernsthaft gefährdet, bevor die neue Bundesregierung politisch startet.

 Die LVÖ hat einen Praxistest gemacht und beispielhaft für bayerische Biobetriebe die Auswirkungen auf die Betriebseinkommen nach der GAP-Reform modelliert. Das Ergebnis ist laut LVÖ alarmierend.

 Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage zu überprüfen, um am 17. Dezember eine Fehlentscheidung zu vermeiden, die die Biobetriebe benachteiligen würde.

 Mit freundlichen Grüßen

 Christoph Zollbrecht
ÖDP-Kreisvorsitzender
Kreisverband Amberg-Sulzbach
Kreisrat Amberg-Sulzbach

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