Pressemitteilung
Eintragungszeiten für Unterstützungsunterschriften für die ÖDP-Gemeinderatsliste in Freudenberg
Freudenberg. Nach der erfolgreichen Nominierung der Kandidaten für die ÖDP-Gemeinderatsliste und des Bürgermeisterkandidaten der ÖDP Klaus Peter aus Lintach beginnt jetzt das Sammeln der sogenannten Unterstützungsunterschriften.
Ab dem 07. Januar bis zum Montag den 03. Februar um 12:00 Uhr müssen nun 80 Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Freudenberg die ÖDP mit ihrer Unterschrift im neuen Freudenberger Rathaus, der ehemaligen Hammermühle, unterstützen. Nur dann wird die ÖDP-Liste und der Bürgermeisterkandidat auch zur Gemeinderatswahl zugelassen. Die Eintragung kann zu den normalen Öffnungszeiten im Neuen Rathaus (Ehemalige Hammermühle) erfolgen:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr Zwei Ö ffnungszeiten werden zusätzlich angeboten: am Donnerstag, 23.01.2014 bis 20:00 Uhr, und am Samstag, 01.02.2014, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Der Ausweis sollte mitgebracht werden.
Klaus Peter appelliert an alle Wähler und Wählerinnen, die ÖDP dabei zu unterstützten, diese Hürde zu nehmen.
Die Eintragung verpflichtet natürlich zu keiner Wahlentscheidung, sondern man erklärt damit nur seinen Wunsch, dass die ÖDP überhaupt antreten darf, denn eine Wahl beruht auf dem Prinzip der Auswahl zwischen verschiedenen Parteien.
Informationen zu den Unterschriftsberechtigten, den Modalitäten für Unterstützungsunterschriften sowie zur unzulässigen Beeinflussung rund um das Thema Unterstützungslisten:
Von der Eintragung ausgeschlossen sind
- sich bewerbende Personen,
- Ersatzleute von Wahlvorschlägen,
- Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben (Unterzeichner der Niederschrift der Aufstellungsversammlung dürfen sich hingegen in Unterstützungslisten eintragen), Personen, die sich bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben.
Die Eintragung muss eigenständig geleistet werden (Ausweis mitbringen), der Wahlvorschlag wird dadurch unterstützt, dass in der Liste Familienname, Vornamen und Anschrift angegeben werden und die Wahlberechtigten persönlich unterzeichnen.
Personen, die wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung den Eintragungsraum nicht aufsuchen können, können einen Eintragungsschein beantragen und mit diesem Eintragungsschein eine Hilfsperson beauftragen, für Sie die Eintragung vorzunehmen. Sie dürfen sich nur in eine Unterstützungsliste eintragen. Die Zurückziehung einer geleisteten Unterstützungsunterschrift ist nicht möglich bzw. wirkungslos.