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Antrag / Anfrage / Rede

Resolutionsvorschlag für den Kreistag des Landkreiss Amberg Sulzbach

 

 

Resolution des

Kreistages Amberg-Sulzbach

 

 

 

TTIP  (Transatlantic Trade and Investment

Partnership) - EU / USA

 

CETA (Comprehensive

Economic and Trade Agreement) - EU / Kanada

 

TiSA  (Trades in

Services Agreement) - multilaterales Dienstleistungsabkommen

 

 

 

Beschluss

 

 

 

Der Kreistag des Landkreises Amberg-Sulzbach lehnt die

Abkommen TTIP, CETA und TISA in der derzeit bekannten Form ab. Es handelt sich

bei diesen Abkommen um bi- und multilaterale Handelsverträge, die die

Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und

Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen

von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven

Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

1. Fehlende  Transparenz

 

Die Verhandlungen zu

allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter

Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben

uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen

direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und

Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies

entspricht nicht den demokratischen Standards.

 

Vielmehr hätte die

Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen müssen, dass die

Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.

 

 

 

2. Investorenschutz und Paralleljustiz

 

Bei TTIP und CETA

erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht, das sich auch gegen

demokratisch beschlossene Gesetze richten kann. Die Klagen werden vor privaten

Schiedsgerichten verhandelt, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und

gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt. Dies führt

zu einer Paralleljustiz, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates

unterläuft  und Konzerne mächtiger macht

als demokratisch gewählte Regierungen.  

 

Auch Beschlüsse von

Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass

sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss

überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns

schmälern würden und somit eine Klage auslösen könnten.

 

 

 

3. Kommunale Daseinsvorsorge und  öffentliches Beschaffungswesen

 

In den Abkommen wird

geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden

dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle

bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur

hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie

Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr

verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die

Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw.

unmöglich gemacht, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur

EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden

müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch

eingeschränkt.

 

 

 

4. Stillstand- und Ratchet-Klausel

 

Die Abkommen

enthalten sowohl die Stillstands- wie auch die Ratchet-Klausel. Die

Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung

dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchet-Klausel besagt, dass ein

staatliches Unternehmen, wie etwa die Stadtwerke, das einmal von einem privaten

Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf.

 

Es hat sich in jüngster

Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen

öffentlicher Einrichtungen wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen

würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand

für immer unmöglich machen. Solche Endgültigkeitsklauseln sind abzulehnen.

 

 

 

 

 

Der Landrat wird beauftragt, den Inhalt der Resolution

sowie die Bedenken des Kreistags Amberg-Sulzbach in geeigneter Weise gegenüber

den Mandatsträgern der Landes- und Bundesregierung, des Europäischen

Parlaments  sowie in den kommunalen

Spitzenverbänden deutlich zu machen. Er  soll darüber hinaus seine Möglichkeiten

nutzen, die Öffentlichkeit über die ablehnende Haltung des Kreistags zu den

Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.

 

 

 

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