Antrag / Anfrage / Rede
Resolutionsvorschlag für den Kreistag des Landkreiss Amberg Sulzbach
Resolution des
Kreistages Amberg-Sulzbach
TTIP (Transatlantic Trade and Investment
Partnership) - EU / USA
CETA (Comprehensive
Economic and Trade Agreement) - EU / Kanada
TiSA (Trades in
Services Agreement) - multilaterales Dienstleistungsabkommen
Beschluss
Der Kreistag des Landkreises Amberg-Sulzbach lehnt die
Abkommen TTIP, CETA und TISA in der derzeit bekannten Form ab. Es handelt sich
bei diesen Abkommen um bi- und multilaterale Handelsverträge, die die
Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und
Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen
von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven
Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.
Begründung:
1. Fehlende Transparenz
Die Verhandlungen zu
allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt – unter
Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben
uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen
direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und
Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies
entspricht nicht den demokratischen Standards.
Vielmehr hätte die
Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen müssen, dass die
Gestaltungsfähigkeit gegeben ist.
2. Investorenschutz und Paralleljustiz
Bei TTIP und CETA
erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht, das sich auch gegen
demokratisch beschlossene Gesetze richten kann. Die Klagen werden vor privaten
Schiedsgerichten verhandelt, deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sind und
gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten mehr gibt. Dies führt
zu einer Paralleljustiz, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates
unterläuft und Konzerne mächtiger macht
als demokratisch gewählte Regierungen.
Auch Beschlüsse von
Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass
sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss
überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns
schmälern würden und somit eine Klage auslösen könnten.
3. Kommunale Daseinsvorsorge und öffentliches Beschaffungswesen
In den Abkommen wird
geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden
dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle
bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur
hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie
Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr
verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die
Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw.
unmöglich gemacht, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur
EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden
müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch
eingeschränkt.
4. Stillstand- und Ratchet-Klausel
Die Abkommen
enthalten sowohl die Stillstands- wie auch die Ratchet-Klausel. Die
Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung
dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchet-Klausel besagt, dass ein
staatliches Unternehmen, wie etwa die Stadtwerke, das einmal von einem privaten
Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf.
Es hat sich in jüngster
Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen
öffentlicher Einrichtungen wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen
würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand
für immer unmöglich machen. Solche Endgültigkeitsklauseln sind abzulehnen.
Der Landrat wird beauftragt, den Inhalt der Resolution
sowie die Bedenken des Kreistags Amberg-Sulzbach in geeigneter Weise gegenüber
den Mandatsträgern der Landes- und Bundesregierung, des Europäischen
Parlaments sowie in den kommunalen
Spitzenverbänden deutlich zu machen. Er soll darüber hinaus seine Möglichkeiten
nutzen, die Öffentlichkeit über die ablehnende Haltung des Kreistags zu den
Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren.